Vorschriften und Verordnungen.
Bitte folgendes beachten:
Bei Messen und teilweise im öffentlichen Luftraum eine Fluggenehmigung erforderlich ist.
Diese erhalten Sie in der Regel nur vom Messeveranstalter. Bei Outdoorveranstaltungen erteilt die Genehmigung je nach Art und Umfang sowie Größe und Gewicht des Flugkörpers, ebenso nach Lage des Einsatzortes, die Bundesluftfahrtbehörde ( besonders in unmittelbarer Nähe von Flugplätzen ) oder die örtliche Verkehrsbehörde, zusätzlich zum Veranstalter.
Dies kann bis zu 2 Monate dauern. Bitte bei der Planung berücksichtigen.
Gern übernehmen wir dies für Sie gegen Auslagenersatz.
Viele Messeveranstalter berechnen auch für Werbeflüge bei Messen Gebühren / Tag.
Diese müssen bei Auftragserteilung vorab überwiesen werden. Entweder durch Sie direkt an den Veranstalter, oder bei Abwicklung durch uns, von uns an den Veranstalter. Haben Sie Verständnis dafür dass wir dies bezüglich nicht in die Vorlage gehen.
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