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Copyright by Real More Service Ltd.
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Philippsburg, 01.03.2008
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Real More Service ltd. ,
Bereich Luftschiff-Werbung, Joseph Seel
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber für alle im Rahmen dieses Auftrages zu erbringenden Leistungen. Sie gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung oder Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis aus seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß, Weisungsrecht, Leistungsumfang
1.
Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung de Auftragnehmers.
2.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3.
Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
4.
Die Mitarbeiter bzw. Subunternehmer des Auftragnehmers sind nur diesem gegenüber weisungsgebunden. Dies betrifft insbesondere Fragen der Flugsicherheit. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Auftragnehmer geschultes Personal beim Einsatz und zur Steuerung seiner Flugobjekte einzusetzen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber schafft unentgeldlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind.
1.
Er sorgt im Falle des Betriebes von Flugobjekten in seinen oder fremden Räumlichkeiten oder Outdoor für die behördliche Erlaubnis und die weiteren notwendigen Rahmenbedingungen ( kann von uns auf Wunsch gegen Auslagenersatz übernommen werden ).
2.
Er bestellt eine Kontaktperson, welche als Vertreter des Auftraggebers fungiert und dem Auftragnehmer während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht.
3.
Im Falle der Leistungserbringung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland führt der Auftraggeber das gegebenenfalls erforderlich Zollverfahren für das Material des Auftragnehmers unter Beachtung bestmöglicher steuerlicher und rechtlicher Behandlung durch.
4.
Er stellt dem Auftragnehmer angemessene Räumlichkeiten zum Auf- und Abbau, zur Wartung und Verwahrung seines Materials zur Verfügung. Die Räumlichkeiten sind gegen Diebstahl und Beschädigung des Materials zu sichern. Für Beschädigungen und oder Verlust durch Diebstahl haftet der Auftraggeber in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
§ 4 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung seiner Vertragspflichten einzusetzen.
§ 5 Haftung und Schadenersatz
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen dessen Erfüllung- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Auftraggeber gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit dem Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, beschränkt sich die Höhe des Schadenersatzes auf die Höhe des vertragsgemäßen Gesamtentgelts. In jedem Fall bleiben unberührt eine Haftung des Auftragnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung. Der Auftragnehmer ist gegen die Risiken beim Betrieb von Flugobjekten versichert.
§ 6 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Erfüllung seiner Vertragspflichten wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer des Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Flugverbot und ähnliche Umstände, die dem Auftragnehmer die Erfüllung seiner Vertragspflichten ebenso wesentlich erschweren oder unmöglich machen gleich.
§ 7 Geheimhaltung und Treuepflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen nach der Beendigung des Auftrages vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber wird die im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Konstruktionspläne, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen nur in Erfüllung seiner Vertragspflichten verwenden. Der Auftragnehmer behält sich alle Rechte hieran, sowie an den von ihm konstruierten, gefertigten oder eingesetzten Flugobjekten einschließlich des Rechts der Weiterveräußerung vor. Der Auftragnehmer hat weiter sämtliche Rechte an den Bild und Tondokumenten die während seiner Aufträge erstellt werden.
§ 8 Preise, Nebenkosten und Fälligkeit
1.
Es gilt jeweils die aktuelle Preisliste, welche jedem Angebot beigefügt ist.
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind 50 % des Entgelts mit Angebotsannahme oder Bestellung im voraus binnen 5 Banktagen, weitere 50 % des Entgelts sofort nach Stellung der Schlussrechnung ohne Abzug zahlbar. Entgelte und sonstige in Rechnung gestellte Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
2.
Verträge, deren Vorauszahlung nicht binnen 10 Banktagen beim Auftragnehmerkonto verbucht sind verlieren ihre Gültigkeit. Der Auftraggeber kann dem zur Folge für entsprechend nicht ausgeführte Aufträge keinen Schadensersatz beanspruchn.
§ 9 Sonstiges
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Alle Vereinbahrungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist 76661 Philippsburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder keinen allgemeinen Gerichtssand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbahrungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbahrungen nicht berührt. Beide Vertragsparteien weren die ungültig gewordene Vertragsbedingung durch eine neue, rechtsgültige ersetzen die dem Willen der Vertragspartner am nahesten kommt oder gleichzusetzen ist.
§ 10 Zusatzbedingungen für Outdoor-Veranstaltungen
Witterungsrisiko bei Outdooreinsätzen und Zahlungsbedingungen
Bei Outdoorveranstaltungen trägt der Auftraggeber das Witterungsrisiko.
1.
Lassen die Witterungsbedingungen einen Freiflug oder Flug an der Sicherungsleine ( Verbindung mit dem Piloten, der mitläuft ) nicht zu, und ist der Pilot noch nicht unterwegs oder angereist, so werden 75 % des vereinbarten Honorars als Ausfallsentschädigung verrechnet.
2.
Ist der Pilot schon angereist und der Zeppelin noch nicht startklar, sind auch die Reisekosten zu erstatten.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen wartet der Pilot im Hotel besseres Flugwetter ab. Hierbei werden jedoch 75 % der jeweils vereibarten Tagespauschale berechnet.
3.
Der Pilot entscheidet an Hand der Wettervorschau des deutschen Flugwetterdienstes ( Regenwarscheinlichkeit, Windgeschwindigkeit und mit Testballons vor Ort ) ob der Werbezeppelin starten kann oder nicht.
Das Werbeluftschiff startet outdoor ausschließlich bei trockener Witterung.
Der Auftraggeber akzeptiert die Entscheidung des Piloten.
Das Luftschiff darf nicht nach Art eines Fesselballons betrieben werden. |
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Unsere Hotline
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